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Revision von Kreditleihe vom 21.12.2017 - 16:42
Kreditleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Kreditgeschäft, bei dem die Bank oder Sparkasse dem Kunden ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Durch die Kreditleihe werden die Mittel der Bank nur beansprucht, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
2. Arten: Avalkredit, Akzeptkredit, Rembourskredit (Remboursgeschäft).
Gegensatz: Geldleihe.
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