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Kreditpolitik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gesamtheit aller Maßnahmen einer Zentralbank bzw. einer nationalen Bankenaufsichtsbehörde zur Regulierung des
(1) volkswirtschaftlichen Kreditvolumens und der Kreditkonditionen,
(2) der Kreditschöpfung und des Kreditangebots bzw.
(3) der Refinanzierungs- und Liquiditätsstrukturen zur Solvenzsicherung. Ziel der Notenbank ist die Beeinflussung der Ausgabentätigkeit der Wirtschaftssubjekte, um damit auf Beschäftigung, Wachstum und Preisentwicklung einzuwirken (Geldpolitik; geldpolitische Transmission). Die Strukturrichtlinien dienen der Stärkung des Vertrauens in das Bankensystem.
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