Zitierfähige Version
Kreditschutz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Organisation (bes. für den kreditgebenden Einzelhandel) zur Sicherung gegen Kreditbetrug durch die Kunden. Auf gemeinnütziger Grundlage tätige Vertrauensorganisation, die ihren Mitgliedern schnell Auskünfte über die Belastung von Abzahlungskunden gibt. Die Mitglieder machen laufend Meldung über von ihnen gewährte Kredite und ihre Erfahrungen bez. der Kreditwürdigkeit einzelner Kunden.
2. Bes. Kreditschutzvereine für die Sicherung von wirtschaftlichen Unternehmungen gegen neu eröffnete Scheingesellschaften oder schlechte Schuldner. Die Kreditschutz-Vereine sind Auskunfteien ähnlich; zusätzlich ziehen sie Forderungen ein und ermöglichen gemeinsames Vorgehen bei Insolvenzen.
Vgl. auch Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon