Zitierfähige Version
Kronzeuge
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zeuge, der selbst als Täter oder Mittäter verdächtig oder überführt ist und als Belastungszeuge auftritt. Das Institut des Kronzeugen ist 1989 (BGBl. I 1059) bei terroristischen Straftaten in einem Zeitgesetz eingeführt worden, 1994 (BGBl. I 3186) auf bestimmte Straftaten der Organisierten Kriminalität erweitert worden und am 31.12.1999 außer Kraft getreten. Spezifische Regelungen bestehen nach wie vor für die Geldwäsche (§ 261 X StGB) und das Betäubungsmittelstrafrecht (§ 31 Nr. 1 BtMG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon