Zitierfähige Version
Laienrichter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Richter ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung. Die Laienrichter werden als ehrenamtliche Richter in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit tätig. In der Zivilgerichtsbarkeit werden Laienrichter als Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen und als Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit eingesetzt. Auch Berufsgerichte werden oft mit Laienrichtern besetzt.
Laienrichter haben bei ihrer Amtstätigkeit alle Rechte und Pflichten eines Berufsrichters; sie stimmen bes. gleichberechtigt mit diesen ab.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon