Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Laienrichter vom 26.02.2013 - 12:31

Laienrichter

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richter ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung. Die Laienrichter werden als ehrenamtliche Richter in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit tätig. In der Zivilgerichtsbarkeit werden Laienrichter als Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen und als Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit eingesetzt. Auch Berufsgerichte werden oft mit Laienrichtern besetzt.

    Laienrichter haben bei ihrer Amtstätigkeit alle Rechte und Pflichten eines Berufsrichters; sie stimmen bes. gleichberechtigt mit diesen ab.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com