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Landesbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Girozentralen; regionale Spitzeninstitute der Sparkassenorganisation. Spitzeninstitut und Zentralbank des Sparkassensektors ist die Dekabank Deutsche Girozentrale.

    1. Aufgaben: a) Als Landesbanken Besorgung der bankmäßigen Geschäfte der Bundesländer und deren Wirtschaftsförderung. Landesbanken sind berechtigt, im Rahmen ihrer Satzung alle bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Aufgrund des Strukturwandels der Finanzmärkte besteht ein wachsender Trend hin zu allgemeinen Geschäftsbanken.

    b) Als Girozentralen - mit abnehmender Bedeutung - „Sparkassenzentralbank” der Bundesländer mit der Funktion einer zentralen Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, der Verwaltung von Liquiditätsreserven sowie der Refinanzierung der Sparkassen.

    c) Als Servicebank Dienstleister für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften und für das Auslandsgeschäft.

    2. Refinanzierung: Landesbanken refinanzieren sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Inhaberschuldverschreibungen.

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