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landwirtschaftliche Genossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaften, die als Beschaffungs-, Dienstleistungs- und Verwertungsgenossenschaften der Landwirte auftreten. Dazu gehören auch die ländlichen Raiffeisenbanken, obwohl diese ihre Bankleistungen nicht mehr primär auf die Landwirtschaft ausrichten. Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften zählen auch die Agrargenossenschaften. Die Gründung der landwirtschaftlichen Genossenschaften erfolgte bereits im vergangenen Jh. v.a. durch Raiffeisen (1818-1888) und durch Haas (1839-1913). Sie hatten das Ziel, die Marktschwäche der Landwirte im Bezugs- und Absatzgeschäft auszugleichen, deren Kredit- und Finanzierungsschwäche zu reduzieren und durch die Übernahme von Dienst- und Beratungsleistungen bzw. von Produktionsleistungen (Produktionsgenossenschaften) die wirtschaftliche Position der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu verbessern. Die Organisation der landwirtschaftlichen Genossenschaften erfolgte zunächst in Orts- bzw. kleineren Regionalgenossenschaften, die jedoch sehr schnell die Notwendigkeit sahen, sich in regionalen Zentralgenossenschaften zusammen zu schließen, um ihre Marktposition und ihre Leistungskapazität zu verbessern. Die Zahl, der landwirtschaftlichen Genossenschaftsunternehmen betrug (2011) 2.564 mit einem Mitgliederbestand von 1,592 Mio., 101.395 Mitarbeitern und einem Umsatz von 48,3 Mrd. Euro.

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