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latente Genossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaft in einer anderen Rechtsform als der eingetragenen Genossenschaft (eG), bei der sich die typisch genossenschaftlichen Unternehmenscharakteristika hinter einer Unternehmensform verbergen, die nach außen hin einen genossenschaftlichen Rechtsinhalt nicht erkennen lässt. Es handelt sich um eine Genossenschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG u.a., die spezifische genossenschaftliche Strukturen enthält, z.B. die Festlegung des Förderungszweckes der Mitglieder in der Satzung, die personalistische Grundstruktur der Genossenschaft in der Weise, dass nur eine bestimmte Anzahl von Genossenschaftsanteilen erworben werden kann sowie die Gültigkeit des genossenschaftlichen Identitätsprinzips in dem Sinne, dass eine Gleichheit zwischen den Trägern des Unternehmens (den Aktionären oder den Inhabern der GmbH-Anteile) und den Kunden bzw. den Lieferanten des kooperativen Unternehmens vorhanden ist. Latente Genossenschaften treten vor allem bei landwirtschaftlichen Warenzentralen und gewerblichen Beschaffungszentralen des Einzelhandels, aber auch bei Genossenschaftsbanken auf der Sekundär- und der Primärstufe auf.

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