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Leitungswasser

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In der Gefahr Leitungswasser werden Schäden am Rohrnetz, an Anlagen oder Einrichtungen eines Gebäudes aufgrund von Frost oder Bruch sowie infolge davon durch Nässe abgedeckt.

    2. Rechtsgrundlagen: Allgemeine Bedingungen für Leitungswasserversicherung (AWB 2010).

    3. Probleme: Bei Leitungswasserschäden ist die Unterscheidung zwischen Sanierung und Versicherungsfall sehr schwierig. Seit Mitte der 1990er-Jahre steigen die Schäden erheblich an, da die Leitungsnetze altern und korrodieren. Dieses Änderungsrisiko war in der Konstruktion der gleitenden Neuwertversicherung innerhalb der verbundenen Wohngebäudeversicherung nicht berücksichtigt und führte zu erheblichen Verlusten. Im Falle von Frost kann es zusätzlich zu Kumulen kommen.

    4. Maßnahmen bzw. Instrumente: In den Annahmerichtlinien wird der Zustand der Gebäude berücksichtigt und unbewohnte Gebäude werden nicht oder nur gegen einen Prämienzuschlag versichert. Eingeschränkte Angebote bei maroden Rohren (insbesondere Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes) vermeiden sichere Schäden. Eine Beitragsstaffel nach Alter bzw. Baujahr des Gebäudes berücksichtigt die Risikosituation im Beitrag. Beitragsanpassungsklauseln ermöglichen es, auf Änderungen in der Risikosituation, z.B. auf eine steigende Schadenhäufigkeit, zu reagieren. Die Steuerung der Schadenbehebung über Handwerkernetze eröffnet Optionen auf eine Reduzierung von Preissteigerungen, auf günstigere Reparaturmethoden und auf eine verbesserte Abgrenzung von Sanierung und Schadenfall.

    2. Rechtsgrundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2010).

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