Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Lieferbindung vom 19.02.2018 - 16:02

Lieferbindung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gebundene Hilfe, Tied Aid; Vergabe von Kapitalhilfe unter der Auflage, sie für Beschaffungsaufträge im Geberland zu verwenden. Als Begründung wird eine Zahlungsbilanzentlastung des Geberlandes und die Sicherung von Arbeitsplätzen angegeben. Oft werden Mischfinanzierungen praktiziert. Eine Lieferbindung ist i.d.R. nur notwendig, wenn andere Länder zu günstigeren Konditionen liefern können. Daher ergibt sich für das Nehmerland ein finanzieller Nachteil, wodurch der reale Wert der Hilfe sinkt. Der mit der Lieferbindung verbundene Eingriff in die Vertragsfreiheit steht im Widerspruch zu der von den westlichen Geberländern geforderten Liberalisierung der Weltwirtschaft. Wegen des verhältnismäßig geringen Volumens der Lieferbindung werden kaum Beschäftigungseffekte im Geberland bewirkt. Sie schadet dem Ruf der Exportwirtschaft, da sie eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit signalisiert.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com