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Löschungsvormerkung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vormerkung im Grundbuch, die die künftige Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren Hypothek bei Rückzahlung) sichert.

    Vgl. auch Löschungsanspruch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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