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Revision von Lohn-Lag vom 19.02.2018 - 16:00

Lohn-Lag

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    Bezeichnung für den Tatbestand, dass die Entwicklung der Effektivlöhne (realen Löhne) zu Beginn der konjunkturellen Aufschwungphase der Entwicklung der Gewinne nachhinkt.Gerade bei unerwarteter Inflation geht die Kaufkraft der Löhne zumindest temporär für die Dauer der Gültigkeit der Tarifverträge zurück, sodass die Lohnempfänger die Verlierer der Inflation sind.

    Vgl. auch Inflation.

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