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Lohnabschlagszahlung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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bereits fällige und verdiente, aber noch nicht abschließend abgerechnete Lohnzahlung. Die Lohnabschlagszahlung erfolgt entweder in kurzen Zeitabständen, etwa nach einer Woche oder zehn Tagen, nachdem die geschuldete Arbeitsleistung erbracht ist, oder etwa als vorläufige Lohnzahlung zum Monatsende, aufgrund stark schwankender Monatsbeträge. Die Lohnabschlagszahlung entspricht dabei nur näherungsweise dem effektiv verdienten Arbeitsentgelt. Die endgültige Abrechnung wird dann in größeren Zeitabständen zum zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt, z.B. im Folgemonat, vorgenommen. Die Differenz zwischen der Summe der in einer Abrechnungsperiode gezahlten Abschläge und dem ermittelten Lohnanspruch, dem Restlohn, wird an dem der Abrechnung folgenden Zahltag ausgezahlt. Der Arbeitgeber hat u.a. hinsichtlich der Lohnsteuererhebung besondere Vereinfachungsregelungen zu beachten, abgeleitet aus § 39b Abs. 5 EStG.
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