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Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verwaltungsanordnungen zum Lohnsteuerrecht, die hauptsächlich Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die Finanzverwaltung, die an diese Anweisungen (im Gegensatz zu den Gerichten) gebunden ist, enthalten. Lohnsteuer-Richtlinien können für die richtige Anwendung des Lohnsteuerrechts auch für die Vergangenheit herangezogen werden.

    Den Lohnsteuerpflichtigen steht es frei, gegen die Ausführungen der Lohnsteuer-Richtlinien im Rechtsmittelverfahren vorzugehen.

    Derzeitige Fassung: LStR 2008 vom 10.10.2008.

    Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien: Lohnsteuer-Hinweise.

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