Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Verwaltungsanordnungen zum Lohnsteuerrecht, die hauptsächlich Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die Finanzverwaltung, die an diese Anweisungen (im Gegensatz zu den Gerichten) gebunden ist, enthalten. Lohnsteuer-Richtlinien können für die richtige Anwendung des Lohnsteuerrechts auch für die Vergangenheit herangezogen werden.
Die Lohnsteuerpflichtigen selbst sind an die in den LStR geäußerten Rechtsmeinungen nicht gebunden; sie können vielmehr gegen eine Entscheidung der Verwaltung, die auf einer solchen Meinung beruht, mit Einspruch und später auch Klage vorgehen.
Derzeitige Fassung: LStR 2015 vom 22. Oktober 2014 (BStBl Teil I 2014, S. 1344) .
Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien: Lohnsteuer-Hinweise. Zu beachten ist, dass sich weitere Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums zum Inhalt des Einkommensteuergesetzes auch in den Einkommensteuer-Richtlinien finden können (EStR).