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Lohnsteuerbescheinigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Arbeitgeber für die am Ende des Kalenderjahres bei ihm beschäftigten und für solche Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres bei ihm ausgeschieden sind, auszustellende Bescheinigung (§ 41b EStG). Vordruck einer Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte, aber die Bescheinigung erfolgt im Regelfall nicht mehr dort, sondern elektronisch, vgl. unten.

    Anzugeben sind:
    (1) Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers im Kalenderjahr,
    (2) Höhe des entsprechenden Arbeitsentgelts (einschließlich Sachbezüge),
    (3) Höhe der abgeführten Lohnsteuer (ggf. nach der besonderen Lohnsteuertabelle),
    (4) Angabe des ausgezahlten Kurzarbeiter- und Schlechtwettergelds sowie die diesen Leistungen entsprechenden Beträge im Sinn des § 32 b II Nr. 1 EStG.

    Befreiung bei Teilzeitbeschäftigten oder Arbeitnehmern, bei denen gemäß § 40 oder § 40b EStG in bes. Fällen der Arbeitslohn pauschal besteuert wurde. Ab 2005 ist die klassische Lohnsteuerbescheinigung ersetzt durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, seitdem händigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur noch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aus; die Lohnsteuerkarte wird dagegen an das Finanzamt übergeben oder vernichtet; das klassische Verfahren wird nur noch in Ausnahmefällen angewandt (§ 41b III EStG).

    Vgl. auch Verdienstbescheinigung, Lohnsteuerüberweisungsblatt.

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