Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Luftreinhaltung vom 19.02.2018 - 16:34
Luftreinhaltung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit der Abhilfe- und Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Luftverunreinigung, v.a. durch Staub und Gas. Die beim Betrieb einer Anlage entgegen verwaltungsrechtlichen Pflichten verursachte und schädliche Luftverunreinigung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird (§ 325 StGB).
Vgl. auch Immissionsschutz.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon