Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mandat vom 08.06.2009 - 11:48

Mandat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Übertragung der Ausübung von Rechten auf einen anderen.

    1. Abgeordneter erhält Mandat für die Ausübung der politischen Rechte der Wähler durch die Wahl. Gemäß Art. 38 I 2 GG ist er an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (sog. freies Mandat).

    2. Rechtsanwalt erhält Mandat für die Wahrnehmung der Rechte seines Klienten (Mandanten).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com