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Revision von Markt und Marktfolge vom 26.04.2011 - 16:29
Markt und Marktfolge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute ist zwingend eine Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge gesetzlich vorgegeben.
Bereich | Aufgaben | Kreditentscheidung |
Markt (Kundenberatung) | Initiierung von Kreditgeschäften, Betreuung der Kreditnehmer, | Erstvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung |
Marktfolge (Kreditrisikomanagement, Backoffice, Bearbeitung) | Unabhängigkeit vom Markt
| Zweitvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung.
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