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Markt und Marktfolge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute ist zwingend eine Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge gesetzlich vorgegeben.

    Bereich

    Aufgaben

    Kreditentscheidung

    Markt

    (Kundenberatung)

    Initiierung von Kreditgeschäften,
    Betreuung der Kreditnehmer,


    Erstvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung

    Marktfolge

    (Kreditrisikomanagement, Backoffice, Bearbeitung)

    Unabhängigkeit vom Markt

     

    Zweitvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung.

     

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