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Marktmacht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kriterium der Wettbewerbstheorie zur Kennzeichnung des Wettbewerbsgrades auf einem Markt. M. wird dabei im Sinn von Marktbeherrschung interpretiert, die tendenziell zur Ausschaltung des Wettbewerbs führt.
Die Bekämpfung von M. durch Verhinderung von Kartellen, Fusionskontrolle und Entflechtung von Konzernen (Deutsches Kartellrecht) ist die vordringlichste Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Die Vermutungstatbestände des GWB unterscheiden zwischen den Markt beherrschenden (Teil-)Monopolen und Oligopolen.
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