Marktmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kriterium der Wettbewerbstheorie zur Kennzeichnung des Wettbewerbsgrades auf einem Markt. Marktmacht wird dabei im Sinn von Marktbeherrschung interpretiert, die tendenziell zur Ausschaltung des Wettbewerbs führt.
Die Bekämpfung von Marktmacht durch Verhinderung von Kartellen, Fusionskontrolle und Entflechtung von Konzernen ist die vordringlichste Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Die Vermutungstatbestände des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterscheiden zwischen den Markt beherrschenden (Teil-) Monopolen und Oligopolen.
Vgl. auch Macht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Economies of Scope
Integration
Kartell
Konsumentensouveränität
Kontrahierungszwang
Kooperation
Macht
Markt
Marktstruktur
Monopol
Oligopol
Regulierung
Sozialdarwinismus
Spezialisierung
Unternehmenskonzentration
Wettbewerb
Wettbewerbsfunktionen
natürliches Monopol
relevanter Markt
vollkommene Konkurrenz
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