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Marktordnungsstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist nach § 3 Marktordnungsgesetz (MOG) die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Einzelne Aufgaben können dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen werden.
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