Marktordnungsgesetz (MOG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen. Es schafft die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse (verbindliche EU-Verordnungen) in der Bundesrepublik Deutschland.
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