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Revision von Masseansprüche vom 08.06.2009 - 11:48
Masseansprüche
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Forderungen, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.
Vgl. auch Massegläubiger.
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