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Revision von Masseansprüche vom 26.02.2013 - 13:52
Masseansprüche
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Forderungen, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.
Vgl. auch Massegläubiger.
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