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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Sinn der Sozialversicherung Leistungen, die die Versicherungsträger neben den gesetzlichen Mindestleistungen (Regelleistungen) gewähren können, sofern eine entsprechende Bestimmung in der Satzung enthalten ist. Das Höchstmaß, bis zu dem Mehrleistungen eingeführt werden dürfen, ist

    mit Ausnahme für die Krankenversicherungsleistungen der Knappschaften

    durch Gesetz festgelegt.

    Vgl. auch soziale Sicherung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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