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im Sinn der Sozialversicherung Leistungen, die die Versicherungsträger neben den gesetzlichen Mindestleistungen (Regelleistungen) gewähren können, sofern eine entsprechende Bestimmung in der Satzung enthalten ist. Das Höchstmaß, bis zu dem Mehrleistungen eingeführt werden dürfen, ist - mit Ausnahme für die Krankenversicherungsleistungen der Knappschaften - durch Gesetz festgelegt.
Vgl. auch soziale Sicherung.
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