Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 19.02.2018 - 16:54
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 13.09.2010 - 16:25
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 18.11.2009 - 14:45
- Revision von Mehrstimmrechtsaktie vom 08.06.2009 - 11:30
Mehrstimmrechtsaktie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorzugsaktie, der durch die Satzung ein erhöhtes Stimmrecht beigelegt ist. Gemäß § 12 II AktG sind Mehrstimmrechte unzulässig. Damit gilt in Deutschland: One Share – One Vote.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon