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Revision von Meistbietender vom 08.06.2009 - 11:48
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im Zwangsversteigerungsverfahren und auf Auktionen derjenige, der das Meistgebot abgegeben hat und an den somit der Zuschlag erteilt wird, durch den der Meistbietende zum Ersteher wird (§ 81 ZVG).
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