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Revision von Mietrecht vom 27.07.2012 - 11:38
Mietrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. Außerdem leistet es einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Fortentwicklung der Wohnungsbestände.
Mit der Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern durch das Gesetz vom 31.3.2004 gilt nunmehr im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Mietrecht.
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