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Mietrecht
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Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. Außerdem leistet es einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Fortentwicklung der Wohnungsbestände.
Inzwischen gilt im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Mietrecht. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 535 bis 580a BGB verankert. Eine gravierende Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung.
Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz wurden zum 1.1.2019 Regelungen über die zulässige Miete bei Mietbeginn (§§ 556e oder 556f BGB) und bei Modernisierungen (§§ 558 Absatz 5 und 559) eingeführt.
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