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Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser.

    Das Bundesbauministerium hat eine Broschüre herausgegeben, um den privaten Bauherren die Vergleichbarkeit von Angeboten von Baufirmen zu ermöglichen. Es wird sogar empfohlen, diese Mindestanforderungen zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen mit Baufirmen zu machen. Bislang sind Bau- und Leistungsbeschreibungen oft sehr unklar formuliert. Der Umfang der Leistung, Planung und Bauausführung ist meist nicht eindeutig geregelt, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien nicht klar definiert oder der technische Ausstattungsgrad nicht festgelegt. Das macht es für private Bauherren schwer, Preis und Leistung eines Angebotes richtig zu beurteilen. Folge sind dann Auseinandersetzungen mit den am Bau beteiligten Firmen und falsch kalkulierte Baukosten.

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