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Ministerialprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ressortprinzip; Prinzip der Gliederung des Haushaltsplans nach den einzelnen Ministerien (Ressorts; institutionelle Gliederung). In der Bundesrepublik Deutschland angewandt (Haushaltssystematik). Die Haushaltsgliederung nach dem Ministerialprinzip dient v.a. der administrativen Kontrollfunktion.

    Mit dieser Gliederung eng verknüpft ist die Problematik des Inkrementalismus.

    Anders: Funktionenplan.

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