Ministerialprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ressortprinzip; Prinzip der Gliederung des Haushaltsplans nach den einzelnen Ministerien (Ressorts; institutionelle Gliederung). In der Bundesrepublik Deutschland angewandt (Haushaltssystematik). Die Haushaltsgliederung nach dem Ministerialprinzip dient v.a. der administrativen Kontrollfunktion.
Mit dieser Gliederung eng verknüpft ist die Problematik des Inkrementalismus.
Anders: Funktionenplan.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.