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mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Erscheinungsform der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, die für mittelständische Sachgüter- und Dienstleistungsbetriebe abgeschlossen wird, und deren Versicherungssumme üblicherweise einen Richtwert von 2,5 Mio. Euro nicht überschreitet.

    2. Merkmale: Bei den mittleren Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen handelt es sich im Gegensatz zur einfachen Betriebsunterbrechungsversicherung um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Rechtsgrundlage bilden die Sonderbedingungen für die mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU 2010), die zwar durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBUB 2010) vervollständigt werden, aber hinsichtlich der Ermittlung des Versicherungswerts ein vereinfachtes Summenermittlungsschema vorsehen und die Regelungen zur Prämienrückgewähr ausschließen.

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