Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von mitversicherte Personen vom 03.02.2010 - 10:43
mitversicherte Personen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Personen, die neben dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz haben.
2. Merkmale: Die mitversicherten Personen sind nicht Vertragspartner des Versicherers. Sie sind im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter begünstigte Personen im Sinne des § 328 BGB.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon