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mitversicherte Personen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Personen, die neben dem Versicherungsnehmer über Versicherungsschutz verfügen.

    2. Merkmale: Die mitversicherten Personen sind nicht Vertragspartner des Versicherers. Sie sind im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter begünstigte Personen im Sinne des § 328 BGB.

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