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Münzen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Metallgeld, Münzgeld. 1. Begriff/Entwicklung: Metallscheibchen, die als Zahlungsmittel fungieren. Um Tauschakte v.a. bei Mehrfachtausch zu vereinfachen, wurden schon früh Edelmetalle eingesetzt, da diese die für ein allg. akzeptiertes Tauschgut wichtigen Eigenschaften der Homogenität, Teilbarkeit, Haltbarkeit und Seltenheit aufweisen. Bis Ende des 19. Jh. wurden fast ausschließlich Kurantmünzen aus Gold und/oder Silber als gesetzliche Zahlungsmittel mit unbeschränkter Annahmepflicht emittiert. Seitdem haben Banknoten die Funktion der wertvollen, aber schwer handhabbaren Kurantmünzen übernommen. Nach Art. 2, § 3 des Dritten Euro-Einführungsgesetzes besteht keine Pflicht für die Annahme von mehr als 50 Münzen im Gesamtbetrag von mehr als 100 Euro, ebenso brauchen Gedenkmünzen des Bundes im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung nicht angenommen zu werden. Scheidemünzen dienen weiterhin dem Kleinverkehr.

    2. Arten:
    (1) Kurantmünzen;
    (2) Scheidemünzen.

    Vgl. auch Geld, Münzumlauf.

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