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Revision von Nachfolgezusatz vom 14.09.2017 - 17:41
Nachfolgezusatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein bei einer Firmenfortführung der Firma zulässigerweise beigefügter Zusatz, (Firmenzusatz) gemäß § 22 HGB, z.B. „vormals”, „Erben”, „Nachf.”.
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