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Nachforderung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Nachforderung bei Börsengeschäft: Im Nochgeschäft Nachforderung bzw. Nachlieferung bei entsprechendem Abschluss.
2. Nachforderung im Sinn einer Preiserhöhung ist i.Allg. innerhalb gewisser Grenzen bei einer vertraglich vereinbarten Leistung zulässig, wenn mit Preisvorbehalt (Preis freibleibend) abgeschlossen wurde; wenn nicht, gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, d.h., ein Erhöhungsverlangen kann rechtlich nicht durchgesetzt werden.
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