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nachhaltige Entwicklung
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Inhaltsverzeichnis
Sustainable Development. 1. Begriff aus der Umwelt- und Ressourcenökonomik der Wachstumstheorie.
Wirtschaftstheorie
1. Bedeutung: Seit dem 1987 erstatteten Bericht der „Brundtland-Kommission“ der Vereinten Nationen einer der populärsten Begriffe in der öffentlichen Umweltdiskussion. Bezeichnet eine Verbesserung der gesellschaftlichen Wohlfahrt („Entwicklung“), die nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für alle kommenden Generationen eintreten soll („Nachhaltigkeit“).
2. Inhalt: Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1994) nennt vier Grundregeln:
(1) Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsrate nicht überschreiten (Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit).
(2) Stoffeinträge in die Umwelt müssen sich an der Belastbarkeit der als Senken dienenden Umweltmedien in allen ihren Funktionen orientieren.
(3) Nicht erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der nicht erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird.
(4) Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur Reaktion benötigt.
3. Kritik: Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung wird in außerordentlich unterschiedlicher Weise gedeutet. Bes. besteht Uneinigkeit darüber, welche Indikatoren zur Messung der gesellschaftlichen Wohlfahrt verwendet werden sollen. Die traditionelle wirtschaftstheoretische Literatur betrachtet lediglich das Ziel eines dauerhaft aufrechtzuerhaltenden Pro-Kopf-Konsums. In jüngerer Zeit wird dagegen stärkeres Gewicht auf die Integration ökologischer Gesichtspunkte sowie der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit gelegt. Die in der Diskussion verwendeten Begriffe von n.E. unterscheiden sich bes. hinsichtlich der Annahmen über die Substituierbarkeit von natürlichen Ressourcen und reproduzierbarem Kapital.
4. Die Eingliederung der nachhaltige Entwicklung in die Politik der Europäischen Union als dritte Säule der Strategie von Lissabon („wettbewerbsfähigster Wirtschaftsraum” bis zum Jahr 2010) wurde von den EU-Staats- und Regierungschefs im Juni 2001 in Göteborg beschlossen. Um Nachhaltigkeit zu erzielen, muss laut Beschluss von Göteborg die Wettbewerbsfähigkeit die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen: Die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische.
Entwicklungspolitik
Entwicklungspolitisches Paradigma der 1990er-Jahre, das als Konsensformel für den Interessenausgleich zwischen Nord und Süd galt. Im politischen Raum hat dieser Begriff weite Akzeptanz gefunden, wobei die Operationalisierung Schwierigkeiten bereitet. Der Brundtland-Bericht stellt dabei die vordringlich zu befriedigenden Bedürfnisse der Armen in den Vordergrund, wobei ökologische Grenzen berücksichtigt werden. Wachstum soll so erfolgen, dass auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse noch befriedigen können.
Ansatzpunkte für wirtschaftspolitische Maßnahmen werden in der Eindämmung des Bevölkerungswachstums und in der Verbesserung von Ausbildung, Gesundheit und Ernährung (Bildung von Humankapital) gesehen.
Vgl. auch Entwicklungspolitik.
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