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Revision von Nachlässe vom 03.07.2017 - 15:59
Nachlässe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abzüge in Form von Erlösschmälerungen und Preisnachlässen aufgrund von Mängelrügen, die auf den Warenpreis gewährt werden. Gewährte Nachlässe schmälern die Warenumsatzerlöse, erhaltene Nachlässe mindern die Anschaffungskosten der eingekauften Güter.
Anders: Rabatt.
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