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Nachlässe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abzüge in Form von Erlösschmälerungen und Preisnachlässen aufgrund von Mängelrügen, die auf den Warenpreis gewährt werden. Gewährte Nachlässe schmälern die Warenumsatzerlöse, erhaltene Nachlässe mindern die Anschaffungskosten der eingekauften Güter.

    Anders: Rabatt.

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