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Nämlichkeitsmittel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Mittel der Nämlichkeitssicherung. Nämlichkeitsmittel sind der Zollverschluss (Raum- oder Packstückverschluss) und Nämlichkeitszeichen wie Plomben, Zollschnur, Zollsiegel und Stempel. Andere (weniger bedeutsame) Möglichkeiten sind die zollamtliche Bewachung oder Begleitung, aber auch Muster, Abbildungen, Beschreibungen der Waren, Festhalten bes. Kennzeichen, Fabrik- oder Lagernummern, Fahrgestell- und Motornummern etc. - Zollamtliche Nämlichkeitsmittel dürfen ohne zollamtliche Mitwirkung nur von Personen entfernt werden, wenn diese bes. zugelassen sind oder es zur Abwendung eines Schadens etwa an Waren oder Beförderungsmitteln erforderlich ist. Nach Unfällen müssen ggf. gebrochene Nämlichkeitsmittel von der Zollstelle neu angelegt werden.
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