Nämlichkeitssicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zollverfahren alle Vorkehrungen, um die Nämlichkeit (v.a. Identität, aber auch Menge, Gattung, Beschaffenheit) der Waren durch Nämlichkeitsmittel festzuhalten, die es ermöglichen, sie wiederzuerkennen und die Einhaltung der Voraussetzungen des Zollverfahrens, zu dem die Ware angemeldet wurde, zu gewährleisten (Art. 192 UZK).
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