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Revision von Nahrungsmittelhilfe vom 19.02.2018 - 16:02

Nahrungsmittelhilfe

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    Nahrungsmittellieferungen zu Vorzugsbedingungen an Entwicklungsländer. Sie wird oft als Sofort- oder Katastrophenhilfe geleistet. Gelegentlich wird versucht, sie entwicklungswirksam einzusetzen, z.B. als Teil des Arbeitsentgeltes für Beschäftigte in Entwicklungsprojekten (Food for Work). Oft dient sie als Budgethilfe, wenn durch ihren Verkauf Staatseinnahmen (meist auf sog. Gegenkonten) geschaffen werden.

    Mit Ausnahme der Katastrophenhilfe ist sie jedoch umstritten, da damit strukturelle Agrarüberschüsse der Industrieländer an den Weltmarkt abgegeben werden und somit die Entwicklungsanstrengungen im Agrarbereich der Entwicklungsländer behindert werden. Soweit es sich um Lieferungen aus Industriestaaten handelt, ist Nahrungsmittelhilfe als doppelt gebundene Hilfe (Lieferbindung) ökonomisch inferior.

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