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Namenspapier

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rektapapier. 1. Namenspapier i.e.S.: Wertpapier, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet und bei dem nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger zur Geltendmachung des verbrieften Anspruchs berechtigt ist.

    Beispiele: Hypothekenbriefe und nicht auf den Inhaber lautende Grundschuldbriefe, bürgerlich-rechtliche Anweisung.

    Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (Forderungsabtretung). Der Eigentumsübergang ist Folge der Forderungsabtretung (das Recht an dem Papier folgt dem Recht aus dem Papier).

    2. Namenspapier i.w.S.: Auch geborene Orderpapiere (z.B. Wechsel, Scheck, Namensaktie), die auf Namen lauten, werden durch die negative Orderklausel zu Rektapapieren.

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