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Naturalherstellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Naturalrestitution; grundsätzliche Form des Schadensersatzes (§ 249 BGB). Es wird der Zustand hergestellt, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (z.B. Reparatur).
Infolge der vielen gesetzlichen Ausnahmen bildet jedoch praktisch der Geldersatz die Regel.
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