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Nebenerwerbsgründung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilzeitgründung. 1. Begriff: Nebenerwerbsgründung bezeichnet eine Gründung, die neben einem beruflichen Haupterwerb vorgenommen wird.

    2. Merkmale: Die Nebenerwerbsgründung zeichnet sich dadurch aus, dass der Gründer (Existenzgründer) gleichzeitig einer i.d.R. abhängigen Beschäftigung nachgeht. Motive für eine Nebenerwerbsgründung sind nicht nur der Zuverdienst, sondern oft auch die Möglichkeiten, Gründungsideen auf Marktfähigkeit sowie die eigenen Fähigkeiten zu testen; eine Reihe von Nebenerwerbsgründungen entwickelt sich zu einem Vollzeitunternehmen.

    3. Ab­grenzung: Von Nebenerwerbsgründungen unterschieden werden Zu­erwerbsgründungen als Gründungen von nicht berufstätigen Personen (z.B. Studierende, Rentner).

    4. Empirisch ist der Umfang der Nebenerwerbsgründung über den Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes erfassbar, in dem in diesem Zusammenhang eine zweite Erwerbs­tätigkeit abgefragt wird.

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